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SonderRücktrittsrecht aufgrund Corona

Aktualisiert: 18. Dez. 2020

Nein, damit ist nicht gemeint, dass Du ein Sonderrücktrittsrecht hast, wenn Du oder Deine Freundin "Corona" heißen oder Du aufgrund zu hohen Genusses vom "Corona-Bier" einen Kater hast und den Kurs nicht antreten kannst.

Gemeint ist, sollte aufgrund einer Verbotes der Kurs nicht stattfinden können, so wird dieser kostenlos innerhalb eines Jahres verschoben. Der Termin wird selbstverständlich unter allen Teilnehmern einvernehmlich abgestimmt.


Die kompletten Rücktrittsmöglichkeiten findest Du in unseren AGB.


Die Boote werden vor jedem Training gründlich durchgelüftet, gereinigt und desinfiziert. Im Schiff, im Salon wird ein Mund-Nasenschutz getragen. Die maximale Belegung ist inkl. Skipper auf 4 Personen begrenzt.


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